• Häufige Fragen

          • Was wird zum Mittagessen angeboten?

            Was wird zum Mittagessen angeboten?

            Das hängt davon ab, welcher Caterer ausgewählt wird. Es wird aber immer eine Auswahl von vegetarischen und nicht vegetarischen Menüs geben.

            Das Menu für ihr Kind können Sie hier bestellen.

          • Wie bezahle ich das Mittagessen?

            Wie bezahle ich das Mittagessen?

            Die Stadt Mannheim hat in herkömmlichen Ganztagsschulen ein Chip-System eingeführt. Jedes Kind erhält einen Chip, der von der Klassenlehrer*in verwaltet wird. Auf diesem Chip werden monatlich die gewünschten Essenspläne Ihres Kindes gespeichert und die damit verbundenen Kosten von ihrem Konto abgebucht. Für Schüler*innen kostet ein Menü derzeit 3€ täglich. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erhalt eines kostenfreien Mittagessens zu stellen. Hierzu ist ein Nachweis über die Bezüge von Leistungen nach SGB VIII erforderlich. Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/die-ersten-schuljahre/mittagessen.

            Wenn Sie bereits einen Chip haben, können sie hier ihr Guthaben abfragen.

          • Muss mein Kind das Mensaessen einnehmen oder kann es auch selber etwas zu essen mitnehmen?

            Muss mein Kind das Mensaessen einnehmen oder kann es auch selber etwas zu essen mitnehmen?

            Selbstverständlich darf jede Familie frei entscheiden, ob sie das Mensaessen auswählt oder sich dafür entscheidet, ein eigenes Lunchpaket mitzubringen. Wichtig dabei ist zu wissen, dass selbst  mitgebrachte Speisen nicht aufgewärmt werden können und auch nicht im gemeinsamen Mensabereich eingenommen werden dürfen.

          • Darf mein Kind auch früher als 16 Uhr nach Hause gehen?

            Darf mein Kind auch früher als 16 Uhr nach Hause gehen?

            Die Verbindlichkeit ist für ein gemeinsames Miteinander Voraussetzung. Wir beginnen den Tag gemeinsam und wir beenden ihn auch gemeinsam. In Ausnahmefällen können aber wichtige Arzttermine nach Absprache genehmigt werden.

             

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